AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der PV Union GmbH

§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für

alle Verträge, Lieferungen und sonstigen Leistungen zwischen

der PV Union GmbH (im Folgenden „Verkäufer“ genannt) und

ihren Kunden (im Folgenden „Käufer“ genannt).

(2) Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Käufers

werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn der Verkäufer ihrer

Geltung ausdrücklich und schriftlich zugestimmt hat.

(3) Für Kaufleute im Sinne des Handelsgesetzbuchs (HGB)

gelten ergänzend die Bestimmungen des HGB.

§ 4 Lieferung, Lieferzeit und Versand

(1) Lieferzeiten sind unverbindlich, es sei denn, sie wurden

ausdrücklich schriftlich als verbindlich vereinbart.

(2) Teillieferungen sind zulässig, soweit sie dem Käufer

zumutbar sind. Dadurch entstehende zusätzliche Versandkosten

trägt der Verkäufer.

(3) Der Verkäufer haftet nicht für Verzögerungen, die auf höhere

Gewalt, behördliche Maßnahmen, Streik, Naturkatastrophen

oder andere nicht vom Verkäufer zu vertretende Umstände

zurückzuführen sind.

(4) Die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen

Verschlechterung der Ware geht mit Übergabe an den

Spediteur oder den Käufer über, spätestens jedoch mit

Verlassen des Lagers des Verkäufers.

(5) Versandkosten für Sonderversandarten (z. B. Sperrgut)

werden gesondert berechnet.

§ 2 Vertragsabschluss und Warenverfügbarkeit

(1) Ein Vertrag kommt durch die schriftliche

Auftragsbestätigung des Verkäufers oder durch die Lieferung

der Ware zustande.

(2) Sollte die Ware aufgrund unverschuldeter Nichtverfügbarkeit

nicht lieferbar sein, ist der Verkäufer berechtigt, vom Vertrag

zurückzutreten. Der Verkäufer wird den Käufer in diesem Fall

unverzüglich informieren und bereits geleistete Zahlungen

vollständig erstatten.

(3) Änderungen und Irrtümer in Angeboten und

Vertragsunterlagen, insbesondere hinsichtlich technischer

Angaben und Preise, bleiben vorbehalten.

(6) Sollte die Ware aufgrund eines vom Kunden zu vertretenden

Umstands nicht zustellbar sein, haftet der Kunde gemäß den

gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere nach § 304 BGB, für

eventuell entstehende Mehrkosten.

§ 3 Preise, Zahlungsbedingungen und Aufrechnung

(1) Alle Preise verstehen sich in Euro zuzüglich der jeweils

gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer, sofern nicht ausdrücklich

anders angegeben.

(2) Zahlungen sind sofort nach Rechnungsstellung und ohne

Abzug fällig, sofern keine abweichenden schriftlichen

Vereinbarungen getroffen wurden.

(3) Bei Zahlungsverzug gelten Verzugszinsen in Höhe von 9

Prozentpunkten über dem Basiszinssatz gemäß § 288 Abs. 2

BGB. Zusätzlich behält sich der Verkäufer das Recht vor,

Mahnkosten in Höhe von 5,00 Euro pro Mahnung zu erheben.

(4) Der Käufer ist nur berechtigt, mit Forderungen aufzurechnen

oder Zurückbehaltungsrechte geltend zu machen, wenn diese

unbestritten, rechtskräftig festgestellt oder vom Verkäufer

anerkannt sind.

§ 5 Eigentumsvorbehalt

(1) Der Verkäufer behält sich das Eigentum an den gelieferten

Waren bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus

der Geschäftsbeziehung vor.

(2) Der Käufer ist verpflichtet, die unter Eigentumsvorbehalt

stehenden Waren pfleglich zu behandeln und auf eigene Kosten

gegen Feuer, Diebstahl und sonstige Schäden ausreichend zu

versichern.

(3) Werden die Waren mit anderen Gegenständen verarbeitet

oder verbunden, erwirbt der Verkäufer Miteigentum im

Verhältnis des Wertes der gelieferten Waren zu den

verbundenen Gegenständen zum Zeitpunkt der Verarbeitung

oder Verbindung.

(4) Bei Verstößen gegen den Eigentumsvorbehalt, insbesondere

bei Weiterveräußerung ohne Einwilligung, ist der Verkäufer

berechtigt, eine Vertragsstrafe in Höhe von 10 % des Warenwerts

zu verlangen.

2024-12-08 www.PV-Union.com 1Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der PV Union GmbH

§ 6 Sachmängelgewährleistung und Garantie

(1) Der Verkäufer gewährleistet, dass die gelieferten Waren frei

von Sachmängeln sind. Es gelten die Vorschriften der §§ 434 ff.

BGB.

(2) Reklamationen müssen schriftlich innerhalb von 24 Stunden

nach Ablieferung der Ware erfolgen. Nach Ablauf dieser Frist gilt

die Ware als mängelfrei und vom Käufer abgenommen.

Gesetzliche Gewährleistungsrechte bleiben unberührt.

(3) Garantien werden nur übernommen, wenn diese

ausdrücklich schriftlich vereinbart wurden.

§ 7 Verjährung

(1) Ansprüche des Käufers wegen Sachmängeln verjähren

innerhalb von zwei Jahren ab Ablieferung der Ware, sofern der

Verkäufer den Mangel nicht arglistig verschwiegen hat (§§ 195,

199 BGB).

(2) Für Schadensersatzansprüche gelten die gesetzlichen

Verjährungsfristen nach §§ 195 ff. BGB.

§ 8 Lagerkosten bei Annahmeverzug

(1) Gerät der Käufer in Annahmeverzug, ist der Verkäufer

berechtigt, für die Lagerung der Ware eine angemessene

Gebühr in Höhe von 2 % des Warenwerts pro angefangenen

Kalendermonat zu verlangen (§§ 293 ff. BGB).

(2) Alternativ kann der Verkäufer die Ware auf Kosten des

Käufers bei einem Dritten einlagern.

§ 9 Haftung

(1) Der Verkäufer haftet uneingeschränkt für Schäden, die auf

Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen (§ 276 BGB).

(2) Für leichte Fahrlässigkeit haftet der Verkäufer nur bei der

Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten),

und auch nur in Höhe des typischen, vorhersehbaren Schadens.

(3) Schadensersatzansprüche wegen Verletzung von Leben,

Körper oder Gesundheit sowie Ansprüche nach dem

Produkthaftungsgesetz bleiben unberührt (§ 823 BGB).

§ 10 Datenschutz

Personenbezogene Daten des Käufers werden gemäß der EU-

Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem

Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) verarbeitet. Der Käufer hat

das Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung und

Einschränkung der Verarbeitung seiner Daten (§§ 12 ff. DSGVO).

§ 11 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des

UN-Kaufrechts (CISG).

(2) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem

Vertragsverhältnis ist der Sitz des Verkäufers, sofern der Käufer

Kaufmann im Sinne des HGB, eine juristische Person des

öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen

ist (§ 38 ZPO).

(3) Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder

werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen

unberührt (§ 306 BGB).

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